Standbau & Regelungen
Sobald Sie den Platzierungsvorschlag bestätigt haben, können Sie mit Ihrem Messebauer die Planung starten. Auf dieser Seite finden Sie wichtige Hinweise rund um Standbaugestaltung, Auf- und Abbau und organisatorische Termine.
Um einen reibungslosen Auf- und Abbau Ihres Standes zu gewährleisten, empfehlen wir:
- Hinweise zum Standbau
Bitte berücksichtigen Sie für bei Ihrer Standbauplanung unsere Hinweise zu Standgestaltung. - Genehmigung von Standbauten
rechtzeitiges Einreichen der Standbaudetails zur offiziellen Genehmigung bis zum 25. November 2025. - Bestellungen von Services
frühzeitiges Absenden Ihrer Bestellungen im BECO Webshop unter Einhaltung der angegebenen Bestellfristen. - Verkehrsleitfaden
Bitte beachten Sie unseren Verkehrsleitfaden (PDF, 1925 kB) (ab Oktober 2025), der detaillierte Informationen bezüglich der Zufahrt ins Messegelände für Aussteller, Standbauer sowie beauftragte Anlieferfirmen beinhaltet.
Auf- und Abbauzeiten
Aufbaubeginn:
- Für die Hallen 1.1, 2.1, 3.1, 4.1, 5.1, 6.1:
29. Januar 2026 | 7.00 - 24.00 Uhr - Alle Hallen:
30. Januar - 2. Februar 2026 | 7.00 - 24.00 Uhr
Ende des Aufbaus
- Ende des konstruktiven Aufbaus und Bauabnahme:
2. Februar 2026 | 24.00 Uhr
Nach dieser Frist sind keine Maschinen und Geräte zum Aufbau mehr zulässig. - Ende für den dekorativen Aufbaus und Standbauabnahme:
3. Februar 2026 | 22.00 Uhr
Abbaubeginn:
- 6. Februar 2026 | 16.00 - 24.00 Uhr
Kein Abbau vor 16 Uhr gestattet! - 7. Februar - 9. Februar 2026 | 7.00 - 22.00 Uhr
Abbauende:
- 9. Februar 2026 | 22.00 Uhr
Ein vorgezogener Aufbau vor dem 29. Januar 2026 ist aufgrund anderer Veranstaltungen auf dem Messegelände leider nicht möglich.
Systemstand buchen
Mit Ihrer Standanmeldung reservieren Sie zunächst ausschließlich die Standfläche. Sobald Sie Ihren Platzierungsvorschlag bestätigt haben, können Sie mit der individuellen Planung Ihres Standbaus beginnen. Wenn Sie einen Systemstand über uns buchen möchten, können Sie dies bequem über den BECO-Shop erledigen.
Wichtige Hinweise zum Standbau
Um den Charakter der FRUIT LOGISTICA zu erhalten, bitten wir Sie beim Standbau folgende Hinweise zu beachten. Wir haben sie auch im Merkblatt für Standgestaltung zusammengefasst.
Bitte beachten Sie:
- Bitte berücksichtigen Sie bei der Planung Ihres Standbaus unsere gestalterischen und technischen Vorgaben:
Technische Richtlinien (PDF, 733 kB)
Teilnahmebedingungen der FRUIT LOGISTICA (PDF, 146 kB) - Der geschlossene Anteil des Standbaus an einer Gangseite darf 30% nicht überschreiten. Eine geschlossene Wand darf maximal 5 m lang sein und muss auf der Gangseite grafisch gestaltet werden.
- Standbaurückseiten ab 2,50 Meter Bauhöhe, die an Nachbarstände grenzen, sind neutral zu gestalten (weiße Trennwand, fugenfrei und ohne gewerbliche Aussagen)
- Bitte prüfen Sie, ob eine Standbaufreigabe durch Messe Berlin erforderlich ist (Technische Richtlinien §4.2)

Standbaufreigabe durch Messe Berlin
Standbaufreigabe notwendig?
Für die nachfolgenden Standbaukonstellationen ist eine gesonderte Freigabe durch die Messe Berlin erforderlich. Bitte beachten Sie, dass die vollständigen Standbauunterlagen fristgerecht einzureichen sind. Genehmigungspflicht besteht bei:
- Standbauhöhe über 5,00 Meter
- Integrierte LED-Wände im Standbau (Breite über 4,00 Meter oder Bauhöhe über 2,00 Meter)
- Geschlossene Deckenflächen über 30 m²
- Komplexe Abhängungen (z. B. Holzkonstruktionen, textile Dekorationen)
- Standgrundfläche über 100 m²
- Fahrzeuge innerhalb einer Messehalle
- Beeinträchtigung von Notausgängen

Prüfung Ingenierubüro & Standbaufreigabe durch Messe Berlin
Für bestimmte bauliche Sondermaßnahmen ist eine gesonderte Prüfung durch ein Ingenieurbüro sowie eine Standbaufreigabe durch die Messe Berlin erforderlich. Die entsprechenden Unterlagen sind fristgerecht einzureichen. Genehmigungspflicht besteht bei:
- Mehrstöckigen Bauten, mobilen Ständen, Außenstandbauten und Sonderkonstruktionen
- Begehbaren Tribünen und Plattformen mit einer Höhe über 0,20 Meter
- Freistehenden Gerüsten und Werbeanlagen mit einer Höhe über 5,00 Meter
Frist zur Einreichung der statischen Berechnungen und Standbauunterlagen: Bis spätestens 25.11.2025
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an: messetechnik@messe-berlin.de

Zufahrt in der Auf- und Abbauzeit
Die Einfahrt auf das Messegelände ist während der Auf- und Abbauzeit ausschließlich mit Buchung einer kostenpflichtigen Ladezone möglich. Mit VisiFair reservieren Aussteller, Lieferanten und Standbauer ein Zeitfenster für den Auf- und Abbau und erhalten genaue Informationen zu den Ladezeiten und -flächen. Durch die zeitlich verteilten Zeitfenster der Ladezonen werden Stausituationen an unseren Toren deutlich reduziert, wodurch Sie kostbare Zeit sparen und termingerecht planen können. Das Anfahren der Log-Points und die Kautionszahlung entfallen bei Einhaltung des Zeitfensters.
Ausstellerausweise & Auf- und Abbauausweise
Ausstellerausweise
Ausstellerausweise berechtigen zum Betreten des Messegeländes während der Messe sowie in der Auf- und Abbauphase. Aussteller mit Ausstellerausweis benötigen somit keinen zusätzlichen Auf- oder Abbauausweis.
Wie viele Ausstellerausweise stehen Ausstellern zu?
Für je 20 m² Standfläche erhalten Aussteller 4 x kostenfreie Ausstellerausweise. Für jede weiteren 10 m² kommt jeweils 1 zusätzlicher Ausweis hinzu. Weitere Ausweise können kostenpflichtig im BECO-Webshop bestellt werden.
Wie kommt man an die Ausstellerausweise?
Die kostenlosen Ausstellerausweise werden dem Hauptaussteller per E-Mail über unsere Tochterfirma MB Capital Services GmbH (tickets@messe-berlin.de) als Codes zur Verfügung gestellt. Diese Codes müssen im Ticketshop eingelöst werden.

Auf- und Abbauausweise
Diese Ausweise sind für Messebauer, Zulieferer und Dienstleister erforderlich und berechtigen zum Zugang während der Auf- und Abbauzeiten. Ein Ausstellerausweis gilt automatisch auch als Auf- und Abbauausweis. Auf- und Abbauausweise sind kostenlos und über den BECO-Webshop bestellbar. Dort erhalten Sie Codes, die vorab im Ticketshop personalisiert werden müssen.
Wichtige Hinweise für den Einlass
Bitte tragen Sie Aussteller- bzw. Auf- und Abbauausweise stets gut sichtbar. Beim Betreten und Verlassen des Messegeländes müssen die Ausweise vom Einlasspersonal gescannt werden.
Wichtige Dokumente
Newsletter
Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie in regelmäßigen Abständen aktuelle Informationen zur FRUIT LOGISTICA. Lesen Sie über aktuelle Themen der Branche, erfahren Sie alles Wichtige über unser Programm und verpassen Sie nicht, wenn die Standanmeldung und unser Ticket Shop öffnen.



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