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Standbau & Regelungen
Standgestaltung und Erscheinungsbild
Jeder Stand bei der FRUIT LOGISTICA muss mindestens mit Bodenbelag sowie Stellwänden zu den benachbarten Ständen ausgestattet sein.
Standseiten, die an Besuchergänge grenzen, müssen offen gestaltet werden, um damit den offenen Charakter als Ausstellungsstand zu dokumentieren. Der geschlossene Anteil an deiner Gangseite darf daher 30% nicht überschreiten. Eine einzelne Wand sollte dabei maximal 5 Meter am Stück lang sein. Diese Wände müssen grafisch gestaltet bzw. durch den Einbau von transparenten Vitrinen, Nischen, Displays und Ähnlichem aufgelockert werden.
Standrückseiten ab 2,50 Meter Bauhöhe, die an Nachbarstände grenzen, sind neutral zu halten, um den Nachbarstand in dessen Gestaltung nicht zu beeinträchtigen. Der Mieter ist verpflichtet, gegen den direkt angrenzenden Nachbarstand eine fugenfreie, standsichere, weiße Trennwand ohne werbliche Aussage zu erstellen.
> Wichtigen Dokumente zu den Teilnahmebedingungen und zum Standbau <
Kontakt
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