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Starker Standbau für Ihren erfolgreichen Auftritt
Standgestaltung und Erscheinungsbild
Mindestausstattung: Jeder Stand bei der FRUIT LOGISTICA muss mindestens mit Bodenbelag sowie Trennwänden zu den benachbarten Ständen ausgestattet sein.
Jede Wand, die an einen Besuchergang grenzt, darf 30% der Standseite nicht überschreiten und dabei maximal 3 m am Stück lang sein. Diese Wände müssen grafisch gestaltet bzw. durch Einbau von transparenten Vitrinen, Nischen, Displays u.ä. aufgelockert werden, um damit den offenen Charakter als Ausstellungsstand der FRUIT LOGISTICA zu gewährleisten.
Standrückseiten ab 2,50 m Bauhöhe, die an Nachbarstände grenzen, sind neutral zu halten, um den Nachbarstand in dessen Gestaltung nicht zu beeinträchtigen. Der Mieter ist verpflichtet, gegen den direkt angrenzenden Nachbarstand eine fugenfreie, standsichere, weiße Trennwand ohne werbliche Aussage zu erstellen.
ACHTUNG: Für die oben genannten Standbauten besteht Genehmigungspflicht! Bitte beachten Sie, dass hier eine Freigabe durch das Technische Veranstaltungsmanagement erfolgen muss.
Einsendeschluss genehmigungsfähiger Pläne ist der 28. November 2022.
Kontakt
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