Veranstalter:
Website Messe Berlin
Datum der Veranstaltung:
4.-6. FEB 2026
FRUIT LOGISTICA
4.-6. FEB 2026

Akkreditierungsrichtlinien der Messe Berlin

Als Messeveranstalterin wollen wir Journalist*innen den Zugang zu Informationen über unsere Veranstaltungen und unser Unternehmen mit Hilfe einer Akkreditierung erleichtern. Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung.

Eine Medien-Akkreditierung können erhalten:

Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre journalistische (auch fotojournalistische) Tätigkeit (mit Bezug zum jeweiligen Messethema) folgendermaßen nachweisen können:

a. durch Vorlage von Namensartikeln, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind,

b. durch Vorlage eines Impressums, in dem sie als Redakteur*innen, ständige redaktionelle Mitarbeiter*innen oder Autor*innen genannt sind, und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als drei Monate ist,

c. durch Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Voll-Redaktion im Original mit Bezug zur aktuellen Messe,

d. mittels eines Weblinks zu einer Online-Publikation, die in der jeweiligen Branchen-Community etabliert ist und eine angemessene Reichweite vorweisen kann. In diesen Fällen ist eine Vorab-Akkreditierung wegen erhöhten Prüfungsaufwandes erforderlich. Solche Online-Medien müssen seit mindestens drei Monaten existieren, regelmäßige Einträge vorweisen und der letzte Text mit Bezug zum Messethema darf höchstens drei Monate alt sein. (In Einzelfällen kann es separate ausführlichere Akkreditierungsregeln für Blogger*innen und einen separaten Status für Blogger*innen geben.)

e. durch Vorlage eines höchstens sechs Monate alten Beleges, dass sie für Schülerzeitungen arbeiten, oder durch Vorlage eines gültigen Ausweises einer Jugendpresseorganisation oder durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung der Schule, welche die redaktionelle Tätigkeit für die Schülerzeitung bestätigt.

f. Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes.

Wir weisen darauf hin, dass die Vorlage eines Presseausweises in der Regel keine alleinige Grundlage für eine Akkreditierung ist. Der Messeveranstalter behält sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der journalistischen Tätigkeit gemäß den Punkten a – e anzufordern.

Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Die Messeveranstalter*in behält sich im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht der Messeveranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch.

Folgende Personengruppen werden nicht akkreditiert:

  • Personen ohne journalistische Legitimation, wie z. B. Kundenbetreuer, Salesmanager, Anzeigenleiter oder Webmaster, PR-Berater sowie private Begleitpersonen
  • Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die einen ausländischen Presseausweis vorlegen
  • Personen, die einen schriftlichen Auftrag eines freien Journalisten vorlegen
  • Personen, die ausschließlich privat in sozialen Netzwerken aktiv sind.

Akkreditierung Blogger:innen & Influencer:innen

Voraussetzung für die Akkreditierung ist ein klar erkennbarer thematischer Bezug zur FRUIT LOGISTICA. Relevante Inhalte sollten sich einem oder mehreren der folgenden Themenfelder zuordnen lassen:

Fresh Produce

Beiträge, die sich mit dem Anbau, der Verarbeitung, dem Handel und den Trends rund um frisches Obst und Gemüse befassen – inklusive Sortenvielfalt, Nachhaltigkeit in der Produktion oder Qualitätsstandards.

Machinery & Technology

Inhalte mit Fokus auf innovative Technologien und Maschinen entlang der gesamten Wertschöpfungskette – von der Ernte über die Verpackung bis hin zur Qualitätskontrolle und Digitalisierung im Produktionsprozess.

Logistik

Thematische Beiträge zur Transport- und Lieferkette von Frischwaren – etwa zu Kühlketten, globalem Warenverkehr, nachhaltiger Verpackung, Infrastruktur oder Supply Chain Management im Fruchtbereich.

Für Blogs gilt:

  • Der Blog muss seit mindestens sechs Monaten bestehen.
  • Es müssen regelmäßig themenrelevante Beiträge erscheinen, die vom anfragenden Blogger bzw. der anfragenden Bloggerin selbst verfasst wurden (namentliche Nennung im Impressum oder Namensbeiträge).
  • Der Blog sollte eine durchschnittliche Reichweite von mindestens 1.000 Unique Visitors pro Monat aufweisen.
  • Die Sichtbarkeit und Relevanz des Blogs wird anhand eines Media Kits bewertet (siehe „Erforderliche Nachweise“).
  • Es werden nur Blogs ohne Verkaufskanal zugelassen.

Erforderliche Nachweise:
Bitte laden Sie ein aktuelles Media Kit (PDF, deutsch oder englisch) bei der Akkreditierung hoch. Es muss folgende Angaben enthalten:

  • Reichweitenkennzahlen (z. B. Unique Visitors, Page Impressions, Verweildauer – jeweils für die letzten drei Monate),
  • belegbar durch Screenshots von Analysetools wie z. B. Google Analytics oder Statify (Profilname und Datum müssen klar erkennbar sein).

Für Social-Media-Kanäle gilt:
Auch reichweitenstarke Creator:innen mit branchenrelevanten Inhalten auf Social Media können akkreditiert werden – vorausgesetzt, sie erfüllen folgende Mindestanforderungen:

  • Instagram: 50.000 Abonnent:innen
  • TikTok: 10.000 Abonnent:innen
  • LinkedIn: 6.000 Abonnent:innen
  • YouTube: 5.000 Abonnent:innen
Sowohl für Blogger:innen und Influencer:innen ist wegen erhöhten Prüfungsaufwandes eine Vorab-Akkreditierung erforderlich. Pro Blog oder Social Media-Kanal wird eine begrenzte Anzahl von Personen akkreditiert. In Einzelfällen können die Veranstalter weitere Einschränkungen treffen.

Emanuel Höger
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Messe Berlin GmbH